Markiert: Mehrleistungsabschlag

Politische Eingriffe ins DRG-System mit Auswirkungen auf die Betriebskostenfinanzierung

Wesentliche Ursache für die wirtschaftliche Schieflage der Krankenhäuser ist die andauernde Unterfinanzierung ihrer Betriebskosten.

Die Umwandlung einer Belegbettenabteilung in eine Hauptabteilung erfüllt nicht die Voraussetzung einer Leistung im Sinne des § 4 Abs. 2a KHEntgG, die im Vergleich zur Vereinbarung für das laufende Kalenderjahr zusätzlich im Erlösbudget berücksichtigt wird

W 8 K 16.1284 | Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 22.10.2018

Bayern.Recht

Von der zuständigen Landesplanungsbehörde ausdrücklich aus Bedarfsgründen gebilligte und für erforderlich gehaltene zusätzliche Leistungen sind nach § 4 Abs. 2b Satz 3 Nr. 1c KHEntgG abschlagsfrei

Aus einem Schiedsstellenverfahren im Jahr 2018, Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Medizinrecht RA F.W Mohr