Markiert: Hauptabteilung

Die Umwandlung einer Belegbettenabteilung in eine Hauptabteilung erfüllt nicht die Voraussetzung einer Leistung im Sinne des § 4 Abs. 2a KHEntgG, die im Vergleich zur Vereinbarung für das laufende Kalenderjahr zusätzlich im Erlösbudget berücksichtigt wird

W 8 K 16.1284 | Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 22.10.2018