Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG
§ 21 KHEntgG Datenjahr 2024 Datenlieferung Fehlerverfahren InEK
Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG
Änderungen durch neue Gesetze und Fortschreibungen für 2024 und 2025
Anpassungen bei den Datenlieferungen nach § 21 KHEntgG und der zugehörigen Datensatzbeschreibung
Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 Abs.1 KHEntgG für das Datenjahr 2023
Um die Qualität und Effizienz der Leistungserbringung im Gesundheits- und Sozialwesen zu verbessern, ist eine fundierte Datenanalyse unerlässlich.
Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 Abs.1 KHEntgG für das Datenjahr 2022.
Anlage zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG
DKG e. V. (PDF, 1.17 MB)
Die Daten des Datenlieferungszeitraums II (entlassene voll- oder teilstationäre Fälle vom 01.01.2022-30.09.2022) sind bis zum 15.10.2022 (24:00 Uhr) abschließend zu übermitteln.
Der InEK DatenDienst ist ein Werkzeug zum Prüfen, Verschlüsseln und Senden der Daten gem. § 21 KHEntgG.
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Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG (Datei „Ausbildung“)