Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2020.
Markiert: § 21 KHEntgG
Ab sofort stellt InEK die Fortschreibung des §-21-Datensatzes für die Datenübermittlung zum 31.03.2021 (Datenjahr 2020) zur Verfügung.
Ausfühllhinweise zur Datei „Ausbildung“ für alle ausbildenden Krankenhäuser
Gegenstand dieses Beitrags sind zentrale Ergebnisse zur stationären Versorgung des Jahres 2018, die das Informationsspektrum der herkömmlichen amtlichen Krankenhausstatistik ergänzen und erweitern.
Ab sofort stehen die aggregierten Daten aus der Datenlieferung nach § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2018 mittels G-DRG Browser zur Verfügung
InEK stellt die Auswertungen der Daten gem. § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2017 im Rahmen der Begleitforschung in Form einer Web-Anwendung zur Verfügung
Inaugural-Dissertation M. Oelschläger
IneK veröffentlicht die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2018
InEK stellt die aggregierten Daten aus der Datenlieferung nach § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2017 mittels G-DRG Browser zur Verfügung
Die Fortschreibung der Anlage zur Vereinbarung nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG wurde am 13. Dezember 2016 vereinbart. Sie ist für die...