Datensatzbeschreibung für die Datenlieferung gem. § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2021 zum 31.03.2022

des §-21-Datensatzes für die zum 31.03.2022 (Datenjahr 2021)

Die Fortschreibung der Anlage zur nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 wurde am 03.12.2021 unter Berücksichtigung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen und nach Integration der technischen und fachlichen Hinweise und Anregungen der Vertragsparteien auf Bundesebene fertiggestellt. Sie ist für die Datenübermittlung zum 31.03.2022 (Datenjahr 2021) zu verwenden. […]

Quelle: InEK

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