– mit Wirkung ab dem 01.01.2022 für das betrachtete Jahr 2021
Thema: AuswertungGKV-SpitzenverbandKrankenhausabrechnungsprüfungMedizinischer DienstStatistik
– mit Wirkung ab dem 01.01.2022 für das betrachtete Jahr 2021
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In den Auswertungen für das 3. Quartal 2020 kann infolge der mittlerweile verfügbaren Daten erstmals seit Veröffentlichung der Statistiken die realisierte Prüfquote (RPQ) ausgewiesen werden.
Der GKV-Spitzenverband ist gesetzlich verpflichtet, quartalsweise und jährlich bestimmte statistische Auswertungen zur Umsetzung des Prüfquotensystems zu veröffentlichen.
Update: Statistikdaten nach § 275c Abs. 4 SGB V Betrachtetes Quartal: 2/2020, Anwendungsquartal: 4/2020
Die größte gesundheitspolitische Herausforderung der vergangenen Jahrzehnte hat die Krankenhäuser bislang nicht an ihre Kapazitätsgrenze gebracht.
Auswertungsergebnisse über die krankenhausindividuellen Ermittlung pflegesensitiver Krankenhausbereiche sind per Post unterwegs