Datenaufbereitungstool für § 21 Datensatz

Um die und Effizienz der im Gesundheits- und Sozialwesen zu verbessern, ist eine fundierte unerlässlich. Allerdings sind die Daten, die von den Leistungserbringern erhoben werden, personenbezogen und unterliegen daher strengen Datenschutzbestimmungen. Die Geschäftseinheit Gesundheits- und /NPO von Rödl & Partner hat eine Lösung für dieses Problem gefunden: ein Datenaufbereitungstool, das es erlaubt, die § 21 Daten der Mandanten ohne die personenbezogenen Informationen zu verarbeiten und für weitere Analysen zu nutzen.

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