Die Covid-19-Pandemie wird den finanziellen Druck auf Gesundheitssysteme weltweit erhöhen.
Markiert: Arzneimittelversorgung
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD – Drucksache 19/18191
Referentenentwurf Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung-MedBVSV
Zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung werden in der Verordnung Ausnahmen und Ergänzungen zu den bestehenden Regelungen vorgenommen
Durch Nutzung praktisch aller für die Herstellung dieser Produkte geeigneter Kapazitäten sorgt das Unternehmen für eine höchstmögliche Verfügbarkeit lebenswichtiger Medikamente wie Propofol…
„Wir brauchen mehr ‚Beinfreiheit‘ und gehen davon aus, dass das für diese Woche geplante Gesetzgebungspaket die Voraussetzungen dafür schafft“
Die Landesvertretung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) legt eine neue Ausgabe ihres Fachblattes „ersatzkasse report.“ vor.
Gesetz greift Forderungen der DGHO auf
Hessen und Rheinland-Pfalz stellen am Freitag gemeinsam einen Entschließungsantrag zur Vermeidung von Lieferengpässen bei Medikamenten im Bundesrat vor.
In Deutschland gab es Ende 2019 noch 19.075 Apotheken. Die Zahl ist im vergangenen Jahr um 348 gesunken (minus 1,8 Prozent). Ende 2018 waren es...
Dazu liegen jetzt Vorschläge vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) auf dem Tisch.
Die Qualität und die Sicherheit der Arzneimittelversorgung werden deutlich verbessert. Das ist Ziel des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), das morgen (16.8.)...
Ein Rahmenvertrag zwischen den Krankenkassen und den Apotheken regelt seit 1.7.2019 die Abrechnung von Arzneimitteln neu. Wegen Problemen bei den notwendigen Anpassungen der Apotheken-Software befürchten...
Das Recht der Patienten, ihre Apotheke frei zu wählen ist ein Grundpfeiler in unserer Arzneimittelversorgung. Apotheken und Ärzte dürfen daher grundsätzlich keine Absprachen treffen, in...
Ab dem 1. Juli 2019 tritt der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung in der Fassung vom 1. Januar 2019 in Kraft.