B 3 KR 4/22 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 21.09.2023 – Kommentar JUVE
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B 3 KR 4/22 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 21.09.2023 – Kommentar JUVE
Die Ausgangsbedingungen für die Verhandlung eines einheitlichen Rahmenvertrages über die Durchführung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung stellt die Vertragspartner vor größere Herausforderungen.
Im Juni 2019 hat die Tiplu GmbH mit der Johanniter GmbH einen Rahmenvertrag für die Erlössicherungssoftware MOMO für alle Krankenhäuser des Trägers abgeschlossen.
Die Kliniken Ostalb sind die Ersten von mittlerweile über 20 Kliniken, die dem Rahmenvertrag der Landeskrankenhausgesellschaft Baden-Württemberg beigetreten sind.
Zum Juli 2019 schließen die Tiplu GmbH und der Zweckverband freigemeinnütziger Krankenhäuser Münsterland & Ostwestfalen e.V. (ZVMO) einen gemeinsamen Rahmenvertrag für die Nutzung der Erlössicherungssoftware MOMO ab
Ein Rahmenvertrag zwischen den Krankenkassen und den Apotheken regelt seit 1.7.2019 die Abrechnung von Arzneimitteln neu. Wegen Problemen bei den notwendigen Anpassungen der Apotheken-Software befürchten...
Ab dem 1. Juli 2019 tritt der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung in der Fassung vom 1. Januar 2019 in Kraft.
Die DKG stellt die Anlagen 1a und 1b zum Rahmenvertrag Entlassmanagement in Leichter Sprache zum Download zur Verfügung