Thema: Palliativversorgung

Kann ein schwerstkranker Patient aufgrund fehlender Kapazitäten nicht in eine stationäre Hospizeinrichtung verlegt werden, so bleibt der Vergütungsanspruch des Krankenhauses für die fortgesetzte stationäre Behandlung bestehen

S 3 KR 1024/21 | Sozialgericht Leipzig, Entscheidung vom 26.11.2024 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Medizinrecht Saarland

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin fordert im Rahmen der Krankenhausreform: Schwerkranke und Sterbende wohnortnah versorgen: Palliativangebote in jedem Krankenhaus ermöglichen!

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin fordert im Rahmen der Krankenhausreform: Schwerkranke und Sterbende wohnortnah versorgen: Palliativangebote in jedem Krankenhaus ermöglichen!

„Der Bedarf an Palliativversorgung wird in Zukunft noch erheblich steigen, während bereits jetzt eine palliativmedizinische Unterversorgung in deutschen Krankenhäusern deutlich spürbar ist.“

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V.