Kann ein schwerstkranker Patient aufgrund fehlender Kapazitäten nicht in eine stationäre Hospizeinrichtung verlegt werden, so bleibt der Vergütungsanspruch des Krankenhauses für die fortgesetzte stationäre Behandlung bestehen

S 3 KR 1024/21 | Sozialgericht Leipzig, Entscheidung vom 26.11.2024 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Ein Krankenhaus verliere seinen Vergütungsanspruch für eine stationäre Behandlung nicht, wenn diese aufgrund fehlender Kapazitäten in einer Hospizeinrichtung fortgesetzt werden muss.

Das könnte Dich auch interessieren …