Thema: S 3 KR 1024/21

Zu S 3 KR 1024/21 sind aktuell 2 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.

Kann ein schwerstkranker Patient aufgrund fehlender Kapazitäten nicht in eine stationäre Hospizeinrichtung verlegt werden, so bleibt der Vergütungsanspruch des Krankenhauses für die fortgesetzte stationäre Behandlung bestehen

S 3 KR 1024/21 | Sozialgericht Leipzig, Entscheidung vom 26.11.2024 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Medizinrecht Saarland