DIVI veröffentlicht neue Empfehlungen für ethische Entscheidungen im Rettungsdienst
Handlungsempfehlungen sollen Rettungskräften in komplexen Einsatzsituationen Orientierung bieten
Die Sektion Ethik und die Sektion Notfall- und Katastrophenmedizin der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) haben gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Board Präklinische Notfallmedizin der Deutschen Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) erstmals umfassende Handlungsempfehlungen für ethisch fundierte Entscheidungen im Rettungsdienst veröffentlicht. Die Publikation „Ethische Entscheidungsfindung im Rettungsdienst“ ist open access in der Fachzeitschrift Notfall + Rettungsmedizin erschienen.
„Entscheidungen im Rettungsdienst müssen oft innerhalb kürzester Zeit auf Basis begrenzter Informationen getroffen werden, sollen dabei aber medizinisch fundiert sowie ethisch und rechtlich verantwortbar sein“, erklärt Dr. Steffen Grautoff, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst im Kreis Herford und Mitglied der DIVI-Sektion Ethik. „Die vorliegenden Empfehlungen bieten allen im Rettungsdienst Tätigen praxisnahe Orientierung.“
Die Leitlinien basieren auf einem Zwei-Säulen-Modell, das medizinische Indikation und Patientenwille als Grundlage jeder Maßnahme verknüpft. Dr. Jochen Dutzmann, stellvertretender Sprecher der Sektion Ethik, betont, dass damit das bislang starre algorithmische Vorgehen durch individualisierte ethische Abwägungen ergänzt wird. Ethisch begründete Therapiebegrenzungen, Nicht-Transport oder palliative Zielsetzungen werden ausdrücklich als legitime Handlungsoptionen benannt.
Besondere Relevanz haben die Empfehlungen bei multimorbiden Patientinnen und Patienten, terminalen Erkrankungen und psychischen Krisen. So soll bei fortgeschrittenen unheilbaren Erkrankungen die Symptomlinderung im Vordergrund stehen, etwa bei Atemnot oder Schmerzen, und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) frühzeitig einbezogen werden. Reanimationsmaßnahmen sind nur bei medizinischer Indikation und mutmaßlichem Patientenwillen durchzuführen; ein Abbruch oder Unterlassen ist zulässig, wenn die Maßnahme aussichtslos ist. Bei psychischen Erkrankungen wird eine strukturierte Prüfung der Einwilligungsfähigkeit empfohlen, Zwangsmaßnahmen nur bei Eigen- oder Fremdgefährdung und unter Beachtung der landesrechtlichen Vorgaben.
Die Handlungsempfehlungen unterstreichen zudem die Bedeutung einer lückenlosen Dokumentation aller Entscheidungen, die Einbeziehung telemedizinischer Unterstützung durch Telenotärztinnen und Telenotärzte sowie die Priorisierung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Bernhard Gliwitzky, stellvertretender Sprecher der Sektion Notfall- und Katastrophenmedizin, hebt hervor, dass die Entscheidungskompetenz des gesamten Rettungsteams gestärkt wird, indem medizinische Möglichkeiten mit prognostischer Realität und Patientenwünschen abgeglichen werden.
Die Veröffentlichung stellt einen wichtigen Schritt dar, um die ethische Entscheidungsfindung im Rettungsdienst zu systematisieren und Rettungskräften praxisnahe Hilfestellungen für komplexe Einsatzsituationen an die Hand zu geben.






