Coronavirus – Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung in Deutschland
Antwort der bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der afd – Drucksache 19/18191
Bestehende Arzneimittellieferengpässe und die aktuelle Situation in der ProvinzHubei geben derzeit keinen Hinweis darauf, dass die Arzneimittelversorgung in Deutschland mittelfristig nicht gesichert ist. Die Bundesregierung wird die aktuelle Lage zur covid-19-pandemie hinsichtlich der Versorgung mit Arzneimitteln weiter kontinuierlich beobachten und bewerten, sowie erforderliche notwendige Maßnahmen einleiten. Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) wurden u. a. Ergänzungen im Infektionsschutzgesetz vorgenommen. Diese enthalten auch eine Ermächtigung für das Bundesministerium für Gesundheit (bmg), durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln einschließlich deren Wirk-, Ausgangs- oder Hilfsstoffen zu treffen. Das BMG prüft derzeit den Erlass entsprechender Verordnungen im Zusammenhang mit der durch das Corona-Virus ausgelösten epidemischen Lage.
Quelle: Bundestag (PDF, 211KB)