4 A 150/21 | Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 20.07.2023
Thema: 4 A 150/21 Coronavirus Lohn Personal Quarantäne Verdienstausfall Verwaltungsgericht
2 Sa 488/21 | Landesarbeitsgericht Köln, Entscheidung am 13.12.2021 – Kommentar Anwaltskanzlei Heinemann
Virusvarianten unter Kontrolle – Klinikum und Mitarbeitende nicht mehr unter Quarantäne
Arztpraxen und Krankenhäusern können dies einer Empfehlung des Robert Koch-Institutes zufolge „bei relevantem Personalmangel“ unter bestimmten Umständen wie Symptomfreiheit machen.
Ziel muss es sein, symptomatische Verdachtsfälle wie Kontaktpersonen von Fällen und Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko (z.B. Reiseanamnese) sofort häuslich zu quarantänisieren und schnellstmöglich zu testen.
Wie das sächsische Gesundheitsministerium am Sonnabend mitteilte, stehen “die Landeskrankenhäuser dafür nicht mehr zur Verfügung”.
45 Mitarbeiter aus Pflege und Ärzte sind unter Quarantäne gestellt worden nach Kontakt mit Covid-19 infizierten Patienten. Betrieb der Intensivstation nicht mehr gewährleistet.
Zahlreiche Rückmeldungen von Mitgliedern der Pflegekammer zeigen sehr deutlich, dass sie die verkürzten Quarantäne-Empfehlungen sehr kritisch sehen.
Bei den landeseigenen Berliner Vivantes-Kliniken müssen bereits am Anfang der Coronavirus-Pandemie mehrere Dutzend Ärztinnen und Ärzte in Quarantäne bleiben.
In Berliner Kliniken sollen Mitarbeiter auch dann weiter Patienten versorgen können, wenn sie vorher Kontakt mit Menschen hatten, die mit dem Coronavirus infiziert sind.
Die Dynamik der Ausbreitung verlangt eine dynamische Anpassung der Empfehlungen…
“Wir müssen die Sicherheitsvorkehrungen leider nochmals verschärfen, um unsere Patienten und Mitarbeiter zu schützen.”