Anlass für die Prüfung waren die hohen Ausgaben der Krankenkassen für Transporte mit Rettungswagen und Rettungshubschraubern
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Anlass für die Prüfung waren die hohen Ausgaben der Krankenkassen für Transporte mit Rettungswagen und Rettungshubschraubern
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 brauchen ab dem Jahr 2019 für die ärztlich verordneten Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen nicht mehr ihrer Krankenkasse...
Der IKK e.V. hat ausführliches Material zum morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich, kurz Morbi-RSA, auf seiner Webseite veröffentlicht.
„Mit einer solchen Ermächtigung des BMG wäre der Weg in die Beliebigkeit und Staatsmedizin vorprogrammiert“ erklärt der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Prof. Josef Hecken
Dies geht aus dem Ergänzungsantrag zum derzeit im Bundestag beratenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hervor.
Die DKG begrüßt die Initiative des Bundesgesundheitsministers, die Innovationsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens zu erhalten und zu stärken.
Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Hans-Jürgen Müller zum Thema Verjährungsfrist im Observer Gesundheit
Rekordüberschüsse der Krankenkassen zulasten der Krankenhäuser
Damit hat sich der Überschuss im Vergleich zum 1. Halbjahr, in dem die Krankenkassen ein Plus von 720 Millionen Euro verbuchten, mehr als verdoppelt.
Einnahmen und Ausgaben 1.-3. Quartal 2018
Gesicherte Forderungen auf knapp 50 Millionen Euro angewachsen
Wichtiges Signal an Gesundheitswesen und Bürger
Die Krankenkassen müssen „Rückzahlungen durchsetzen“, wenn sie fehlerhafte Abrechnungen von Krankenhäusern identifizieren
Verschiedene Krankenkassen, insbesondere die AOK Hessen, fordern Vergütungen für Schlaganfallbehandlungen in Millionenhöhe zurück, obwohl der Gesetzgeber genau dies mit dem laufenden Pflegepersonal-Stärkungsgesetz verhindern wollte
Deutliche Kritik an einer Änderung zur Verjährungsfrist im geplanten Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) übt der AOK-Bundesverband
Schriftenreihe zur Gesundheitsanalyse
Bevor die Rechengrößen im Bundesgesetzblatt verkündet und damit wirksam werden, bedarf es der Zustimmung des Bundesrates