Rechengrößen in der Sozialversicherung 2019

Bevor die Rechengrößen im Bundesgesetzblatt verkündet und damit wirksam werden, bedarf es der Zustimmung des Bundesrates

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) hat die Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr vorgestellt. Die Rechengrößen beeinflussen unter anderem die Beiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen- sowie Kranken- und ) und haben Einfluss auf die Höhe von Leistungen – etwa dem Zuschuss der zum Zahnersatz. Grund der jährlichen Anpassung sind Veränderungen bei den Löhnen und Gehältern des Vorjahres.

Download: VIACTIV (PDF, 42KB)


BAMS: Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2019 im Überblick
Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), erhöht sich auf 3.115 Euro/Monat (: 3.045 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 2.870 Euro/Monat (2018: 2.695 Euro/Monat).

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 6.700 Euro/Monat (2018: 6.500 Euro/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 6.150 Euro/Monat (2018: 5.800 Euro/Monat).

Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 60.750 Euro (2018: 59.400 Euro). Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2019 in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 54.450 Euro jährlich (2018: 53.100 Euro) bzw.4.537,50 Euro monatlich (2018: 4.425 Euro).

Die Rechengrößen für die neuen Länder werden dieses Jahr erstmalig unter Berücksichtigung des Rentenüberleitungsabschlussgesetzes festgelegt. Der darin bestimmte schrittweise Rückgang des Umrechnungsfaktors führt zu einem vergleichsweise starken Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen in den neuen Ländern, die – genau wie der aktuelle Rentenwert (Ost) – bis zum Jahr 2025 an die Westwerte angeglichen werden. […]

Download: Referentenentwurf Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 (PDF, 131KB)
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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