DKG zum Änderungsantrag des BMG zur Aufnahme weiterer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Leistungsumfang der GKV

Die  begrüßt die Initiative des Bundesgesundheitsministers, die Innovationsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens zu erhalten und zu stärken. Im Rahmen der laufenden Gesetzgebung will das Ministerium die Möglichkeit schaffen, eigene Entscheidungen zu innovativen, gesellschaftlich relevanten Leistungen zu treffen, auch wenn die nicht tätig wurde, oder aber zu einem negativen Entscheid gekommen sein sollte. Zudem gibt es Korrekturbedarf im Hinblick auf häufig medizinisch nicht sachgerechte Gerichtsentscheidungen über […]

Pressemitteilung: DKG (PDF, 28KB)

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