AOK Hessen ignoriert den Willen des Gesetzgebers und gefährdet damit Schlaganfallversorgung in Hessen

Verschiedene Krankenkassen, insbesondere die , fordern Vergütungen für Schlaganfallbehandlungen in Millionenhöhe zurück, obwohl der Gesetzgeber genau dies mit dem laufenden Pflegepersonal-Stärkungsgesetz verhindern wollte

Was derzeit in vorgeht, ist ungeheuerlich. Offensichtlich nehmen es einige Krankenkassen und insbesondere die AOK Hessen bewusst in Kauf, die in vielen Jahren aufgebauten Netze zur Schlaganfallbehandlung in Hessen aus rein wirtschaftlichen Erwägungen zu gefährden oder gar zu zerstören“. Dies ist die Reaktion des Präsidenten der Hessischen (HKG), Prof. Dr. Dr. Reinhard Wabnitz, auf die Ankündigung der AOK Hessen, von vielen Krankenhäusern kurzfristig Millionenbeträge zurückzufordern bzw. zu verrechnen. Seit Wochen sehen sich hessische Krankenhäuser mit Rückforderungen verschiedener Krankenkassen für Behandlungsfälle seit 2014 konfrontiert, die längst abgeschlossen und bezahlt waren und zum Teil auch vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ohne Beanstandungen überprüft worden sind. […]

Hessische Krankenhausgesellschaft (PDF, 365KB)

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