Ärztliche Weiterbildung sichern: LÄKH fordert verpflichtende Weiterbildungskooperation für Kliniken
Die Landesärztekammer Hessen fordert angesichts zunehmender Engpässe in der ärztlichen Weiterbildung eine gesetzliche Verpflichtung zur Kooperation zwischen Krankenhäusern. Hintergrund ist die laufende Krankenhausreform, die aus Sicht der Delegiertenversammlung zwingend auch strukturelle Auswirkungen auf die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten berücksichtigen muss
Im Rahmen ihrer Sitzung in Bad Nauheim appellierte die Kammer an die Landesregierung in Hessen, sich am Vorbild eines entsprechenden Gesetzentwurfs in Nordrhein-Westfalen zu orientieren. Konkret wird gefordert, eine verpflichtende Weiterbildungskooperation im hessischen Krankenhausgesetz zu verankern und diese Regelung zugleich auf den ambulanten Sektor auszuweiten. Ziel ist es, sektorenübergreifende Weiterbildungsverbünde zu etablieren, die eine strukturierte und qualitativ gesicherte Facharztweiterbildung ermöglichen.
Nach Auffassung der Kammer ist die ärztliche Weiterbildung ein zentraler Baustein für die zukünftige Sicherstellung der medizinischen Versorgung. Durch die zunehmende Spezialisierung und Konzentration von Leistungen im Zuge der Krankenhausreform drohten fragmentierte Weiterbildungsstrukturen, die den Erwerb umfassender fachlicher Kompetenzen erschweren könnten. Eine verpflichtende Kooperation zwischen Kliniken soll diesem Risiko entgegenwirken, indem sie verbindliche Rotationsmöglichkeiten zwischen unterschiedlichen Einrichtungen schafft.
Der Krankenhausplan des Landes Hessen sieht bereits vor, dass Krankenhäuser ihre Ausbildungskapazitäten ausbauen und zusätzliche Strukturen schaffen sollen. Dies betrifft insbesondere auch die Qualifizierung von Pflegepersonal sowie von anästhesietechnischen Assistentinnen und Assistenten. Das Engagement in der Ausbildung wird dabei bereits als Auswahlkriterium im Rahmen der Krankenhausplanung berücksichtigt. Nach Ansicht der Landesärztekammer reicht dies jedoch nicht aus, um die Herausforderungen der ärztlichen Weiterbildung langfristig zu bewältigen.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zusammenarbeit würde die Krankenhäuser dazu anhalten, sich in Weiterbildungsverbünden zu organisieren. Dadurch könnten Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten systematisch durch verschiedene Versorgungsbereiche rotieren und ein breiteres Spektrum an praktischen Erfahrungen sammeln. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmend sektorübergreifenden Versorgung, bei der ambulante und stationäre Leistungen stärker verzahnt werden sollen.
Die Forderung der Landesärztekammer unterstreicht damit die wachsende Bedeutung der Weiterbildungsstrukturen im Kontext gesundheitspolitischer Reformen. Für Krankenhäuser würde eine solche gesetzliche Regelung nicht nur organisatorische Anpassungen bedeuten, sondern auch eine stärkere Verantwortung für die nachhaltige Sicherung des ärztlichen Nachwuchses mit sich bringen.




