Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.
§ 301 Abs. 3 SGB V Datenübermittlung DKG NUB-PEPP OPS 2021 PEPP 2021 PEPPV 2021 Schlüsselfortschreibung Zusatzentgelte
Zu Datenübermittlung sind aktuell 198 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.
Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.
Die wichtigsten Regelungen für den Krankenhausbereich werden von Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr kursorisch dargestellt.
Hinweis: Derzeit befinden sich DKG und GKV-Spitzenverband in Gesprächen zur Weiterführung der §301- Datenübermittlungsvereinbarung.
Der NEXUS / MD-Cube ermöglicht allen Krankenhäusern die standardisierte MDK-Kommunikation über das LE-Portal unabhängig vom verwendeten Krankenhausinformationssystem, Reklamationstool oder Archiv
Mit dem MD-Portal aus dem JiveX Healthcare Connect Portfolio stellen wir eine schnell und einfach zu implementierende Lösung bereit.
3. Fortschreibung vom 10.07.2020 mit Wirkung zum 01.01.2021
Lieferfristen im Erfassungsjahr 2020 Hessen (QS-Daten / Statistiken)
Lieferfristen im Erfassungsjahr 2020 Hessen (QS-Daten / Statistiken)
Beschluss vom 18. Juni 2020
Download: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (PDF, 47KB)
S 47 KR 785/17 | Sozialgericht Dresden, Urteil vom 03.03.2020
Anlage 1: Implementierung von Client-Systemen (PDF, 177KB) Anlage 2: Implementierung von Client-Systemen (MD, 6KB)
Schlüsselfortschreibung vom 11.5.2020 zum 18.5.2020 mit Wirkung zum 1.1.2020 zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V
Bundesgesundheitsminister Spahn: „Corona-Infizierte künftig noch schneller finden, testen und versorgen.“
So sieht der Entwurf eine Überprüfung der Wirksamkeit der mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz beschlossenen Ausgleichzahlungen vor…
Beschluss vom 16. April 2020. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Ergänzungsvereinbarung zum Nachtrag zu Anlage 5 Abbildung des erhöhten Pflegeentgeltwertes für Überliegerfälle über den 01.04.2020
in Verbindung mit dem ab 1.4.2020 geänderten Pflegeentgeltbetrag in der Datenübermittlung nach § 301 Abs. 3 SGB V