Mindestmengenregelungen: Änderung der Spezifikation hinsichtlich der Datenübermittlung gemäß § 5 Absatz 3

Beschluss vom 18. Juni 2020

Empfehlungen zur der Erhebungsjahr 2021, Version 01

Die Spezifikation zu den Mindestmengenregelungen (Mm-R) enthält alle Vorgaben zur Zählung mindestmengenrelevanter Leistungen im sowie zum Export und Versand der Informationen von den Krankenhäusern an die Landesverbände der und Ersatzkassen. Im Jahr 2019 wurde vom IQTIG erstmalig eine mögliche technische Umsetzung der Vorgaben der Mm-R in einer technischen Spezifikation in Form eines Abschlussberichts vorgelegt und durch das Plenum beschlossen. Aufbauend auf den Vorgaben der Mm-R und den Darstellungen im Abschlussbericht wurde durch das IQTIG eine technische Spezifikation erstellt und auf den Webseiten des IQTIG veröffentlicht.

Download: G-BA (PDF, 1.18MB)

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