Kabinett beschließt den Entwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes
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Kabinett beschließt den Entwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes
„Die Bundesregierung will die Pflegepersonalregelung (PPR 2.0), anders als im Koalitionsvertrag vereinbart, nun offenbar nur noch bruchstückhaft umsetzen…“
Die Regelungen zur Finanzierung der Pflege im Krankenhaus dürfen sich nicht an der allgemeinen Finanzlage des Bundes orientieren…
Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf vom Bundesgesundheitsministerium mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte und die Versorgung der Patienten in den Kliniken zu verbessern.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kann die Einführung der Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) nur auf den Weg bringen, wenn das Bundesfinanzministerium den geplanten Vorgaben zugestimmt hat.
Rezepte gegen Personalnot in Kliniken: Schneller voran mit der Digitalisierung und verbindliche Entlastung
In der aktuellen Fassung sieht der DBfK relevante Zielsetzungen der Personalbemessung nicht erfüllt.
Aus Sicht der DGfM verfehlt der Referentenentwurf das Ziel einer Entbürokratisierung gänzlich
Diese Stellungnahme konzentriert sich ausschließlich auf § 137k und § 137l SGB V
Deutscher Pflegerat zum Referentenentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes
Bewertung der Ergebnisse der Regierungskommission zur Finanzierung von Pädiatrie und Geburtshilfe
Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte (VdÄÄ) (PDF, 302 kB)
Entwurf : Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung
Bundesgesundheitsministerium (PDF, 682 kB)
DKG zum Referentenentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes