Markiert: DKR 1001l

Spontanatmungsstunden sind auch dann als Beatmungsstunden nach DKR 1001l mitzuzählen, wenn die angestrebte Entwöhnung des Patienten von einem Beatmungsgerät i.S einer stabilen respiratorischen Situation während des stationären Aufenthaltes nicht erreicht wird

L 5 KR 202/18 | Bayerisches Landessozialgericht , Urteil vom 12.03.2019