Markiert: L 5 KR 202/18

Spontanatmungsstunden sind auch dann als Beatmungsstunden nach DKR 1001l mitzuzählen, wenn die angestrebte Entwöhnung des Patienten von einem Beatmungsgerät i.S einer stabilen respiratorischen Situation während des stationären Aufenthaltes nicht erreicht wird

L 5 KR 202/18 | Bayerisches Landessozialgericht , Urteil vom 12.03.2019

Bayern.Recht

Beatmungsentwöhnung und geplante Änderungen durch das Reha- und Intensivpflegegesetz (RISG)

Krankenhäuser, die Beatmungspatienten versorgen, haben immer wieder Schwierigkeiten, für ihre Leistungen eine adäquate Vergütung zu erhalten. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Beatmungsentwöhnung.

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