Zur Abrechnung von Beatmungsstunden bei beatmungsfreien Intervallen im Weaning-Prozess
L 5 KR 202/18 | Bayerisches Landessozialgericht , Urteil vom 12.03.2019
Der Wortlaut der DKR 1001l setzt nicht voraus, dass der Entwöhnungsversuch zu vollem Erfolg geführt haben muss, also zur Beendigung der maschinellen Beatmungsbedürftigkeit stattgefunden haben muss. Ein Ende der Entwöhnung im Sinne einer stabilen respiratorischen Situation ist nicht erforderlich, um eine Entwöhnungssituation zu bejahen, zu deren Dauer auch beatmungsfreien Intervalle hinzugezählt werden müssen. Ausschlaggebend ist allein das Ziel der Entwöhnung, nicht deren tatsächlicher Erfolg im Sinne des Erreichens eines stabilen respiratorischen Zustands.