Markiert: B 1 KR 19/19 R

Spontanatmungsstunden in der Periode der Entwöhnung sind auch dann als Beatmungsstunden nach der DKR 1001l berücksichtigungsfähig, wenn der Patient weiterhin bei seiner Entlassung ganz oder teilweise auf maschinelle Beatmung angewiesen ist, also ein voller Entwöhnungserfolg bis zur Entlassung nicht vorliegt

B 1 KR 19/19 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 17.12.2019 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr