Markiert: B 1 KR 35/20 R

Die für die Kodierung von Spontanatmungsstunden als Beatmungsstunden erforderliche Entwöhnung setze eine vorherige Gewöhnung des Patienten an die maschinelle Beatmung und den Einsatz einer Methode der Entwöhnung voraus

B 1 KR 35/20 R  | Bundessozialgericht, Entscheidung am 10.03.2022 – Terminvorschau Nr. 8/22