Thema: Aufwandspauschale

Zu Aufwandspauschale sind aktuell 141 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar. Die von medconweb recherchierten und ausgewählten Artikel, Analysen, Presseaussendungen und Praxis- oder Medienberichte bieten wertvolle Einblicke für Medizincontroller, Klinikmanager, Verwaltungsfachkräfte sowie Fach- & Führungskräfte im Gesundheitswesen.

Aufrechnung einer Aufwandspauschale verstoße gegen das Aufrechnungsverbot des § 15 Abs. 4 Satz 1 Landesvertrag NRW

L 10 KR 723/17 | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.04.2019

Bei sachlich-rechnerische Prüfung (in 2014) des OPS-Kode 8-550.1 (Geriatrische Komplexbehandlung) liege auch eine Auffälligkeitsprüfung vor, die eine Aufwandspauschale für das Krankenhaus auslösen kann

S 49 KR 213/19 WA | Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 26.11.2019

Rückforderungsanspruch der KK (nach 4 Jahren) einer vorbehaltlos gezahlten Aufwandspauschale (2014) nach sachlich-rechnerische Überprüfung scheitere wegen Verstoß gegen Treu und Glauben

S 1 KR 2623/18  | Sozialgericht Reutlingen , Urteil vom 13.11.2019  

Ein Rückzahlungsanspruch einer Krankenkasse, der kurz vor der Verjährungsfrist und abgeschlossenem MDK-Prüfverfahren ausgesprochen wird sei unzulässig (hier: Off-Label-Use Rituximab-Gabe bei Polyneuritiden)

S 46 KR 1514/18 | Sozialgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 27.11.2019

Die vom 1. Senat des BSG erstmals in drei Urteilen vom 01.07.2014 vorgenommene Unterscheidung einer „Auffälligkeitsprüfung“ und einer Prüfung der „sachlich-rechnerischen Richtigkeit“ von Krankenhausabrechnungen findet im Gesetz keine Stütze

S 13 KR 533/18 | Sozialgericht Aachen, Urteil vom 14.05.2019

Eine Rückzahlung der vorbehaltlos bezahlten Aufwandspauschale (hier 2012 ist nach dem Rechtsgedanken des § 242 BGB (Treu und Glauben), der mangels ausdrücklicher Regelung über § 69 Abs. 1 Satz 3 SGB V auf die Rechtsbeziehungen zwischen Krankenhaus und Krankenkassen einwirkt, ausgeschlossen

L 4 KR 427/17 | Bayerisches Landessozialgericht , Urteil vom 28.03.2019  – Urteilsbegründung