Die stationäre Aufnahme eines Kindes am Vortag des ersten Wachstumshormonstimulationstests (Clonidin-Belastungstests) stelle keine sekundäre Fehlbelegung dar

S 5 KR 701/13 | Detmold, Urteil vom 03.05.2017

Die erfolgte zur Abklärung eines Kleinwuchses. Nach Aufnahme des Kindes am späten Nachmittag wurde am nächsten Morgen des der erste von zwei standardisierten Belastungstests mit Clonidin und Arginin durchgeführt. Der MDK kam zum Ergebnis, dass ein Aufenthalt von zwei Tagen trotz der Notwendigkeit der stationären Durchführung der Tests nicht erforderlich gewesen sei. Am Aufnahmetag hätte bereits der erste Test durchgeführt werden können.

Die Sachverständige stellt für die Kammer in nachvollziehbarer Weise dar, dass die stationäre Aufnahme am Vortag des ersten Wachstumshormonstimulationstests als medizinisch erforderlich angesehen werden kann. Die Blutentnahmen können auf andere Weise nicht an einem nüchternen und ruhenden Kind durchgeführt werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die nicht zu kalkulierende körperliche Belastung als Triggerfaktor für eine Wachstumshormonausschüttung zu sehen ist und der sodann durchgeführte Test keine Aussagekraft beinhaltet.

Bei der vorliegend umstrittenen Krankenhausbehandlung bestand ohne die stationäre Aufnahme am Vortag des ersten Tests die naheliegende Gefahr der Unbrauchbarkeit der Testergebnisse. Angesichts der faktischen Gegebenheiten lässt sich diese Situation nicht anders lösen, als auch in derartigen Fällen die Notwendigkeit der stationären Aufnahme am Vortag zu bejahen, so das Sozialgericht.

Weiter besteht ein Anspruch des Krankenhauses auf Zahlung einer nach § 275 Abs 1 c S 3 SGB V in Höhe von 300,00 Euro. Auf Veranlassung der ist eine durchgeführt worden, bei der die Dauer der stationären Behandlung vom MDK überprüft werden sollte. Hieraus folgt nach der gesetzlichen Regelung ein Anspruch des Krankenhauses auf Zahlung einer Aufwandspauschale, wenn die Prüfung nicht zu einer Minderung des Rechnungsbetrages geführt hat, was vorliegend der Fall war.

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit

 

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