4 AZR 322/22 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2023 – Kommentar Roos Nelskamp Schumacher & Partner
Thema: 4 AZR 322/22 Arbeitsrecht Bundesarbeitsgericht Eingruppierung Entgeltgruppe Ergotherapie Personalmanagement TVÖD
4 AZR 322/22 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2023 – Kommentar Roos Nelskamp Schumacher & Partner
Anpassungen für Positionen des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses für den Bereich Ergotherapie des Kapitels S I „Bäder, Massagen, Krankengymnastik und andere Heilbehandlungen“
Mit Wirkung zum 01.03.2023 ergeben sich Anpassungen für Positionen des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses für den Bereich Krankengymnastik/Physikalische Therapie
Finanzierung der stationären therapeutischen Versorgung für die Zukunft sicherstellen
Die Menschen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern erhalten mehr Physio- oder Ergotherapie als der Rest Deutschlands.
Rückgänge vor allem bei Ergo- und Physiotherapie für Kinder und Jugendliche
Der GKV-Spitzenverband und die Heilmittelverbände haben sich nach § 125b SGB V auf die höchsten geltenden Heilmittelpreise je Position verständigt
Mit Wirkung zum 01.05.2020 ergeben sich Anpassungen der ergotherapeutischen Gebühren des Kapitels S I „Bäder, Massagen, Krankengymnastik und andere Heilbehandlungen“.