Rückgruppierung nach vorheriger Beförderung in höhere Gehaltsstufe ist möglich

4 AZR 322/22 | , vom 13.12.2023 – Kommentar Roos Nelskamp Schumacher & Partner

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine aufgrund eines Antrags vorgenommene tarifliche Höhergruppierung durch eine korrigierende Rückgruppierung berichtigt werden kann. Es wurde klargestellt, dass eine solche Höhergruppierung keine Grundlage für ein gesteigertes Vertrauen seitens der Klägerin darstellt.

Vorliegend stritten die Parteien um die Rückgruppierung einer Beschäftigten in eine niedrigere Entgeltstufe, nachdem sie zuvor einer höheren Gehaltsgruppe zugeteilt worden war. Bei der Klägerin handelt es sich um eine Ergotherapeutin, die seit dem Jahre zunächst befristet in einer von der Beklagten betriebenen Klinik im Bereich der Neurologie und Akutgeriatrie angestellt war […]

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