Markiert: Vergütungsforderung

Dreijährige Verjährungsfrist für Vergütungsforderungen von Krankenhäusern und Erstattungsansprüchen von Krankenkassen gegen Krankenhausträger – Abweichung von der ständigen Rechtsprechung des BSG

Für Vergütungsforderungen von Krankenhäusern gegen Krankenkassen gilt auf Grund der Verweisung in §69 Abs. 1 S. 3 SGB V die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren...