Gesetzgeber beabsichtigt Verjährungsfrist für Vergütungsforderungen der Krankenhäuser auf zwei Jahre zu kürzen (PpSG)

Seufert Rechtsanwälte

Mit einem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals ( – PpSG) soll die Verjährungsfrist für Vergütungsforderungen der sowie für Rückforderungen der Krankenkassen auf zwei Jahre verkürzt werden.

Die zweijährige Verjährungsfrist soll auch auf Forderungen anzuwenden sein, welche vor dem Inkrafttreten des PpSG (geplant am 1. Januar ) entstanden sind.

Dies hätte in der aktuellen Fassung des Änderungsantrags zur Folge, dass sowohl Vergütungsforderungen der Krankenhäuser als auch Rückforderungen der Krankenkassen aus dem Jahr bereits im Jahr zu verjähren drohen […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte


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