Dreijährige Verjährungsfrist für Vergütungsforderungen von Krankenhäusern und Erstattungsansprüchen von Krankenkassen gegen Krankenhausträger – Abweichung von der ständigen Rechtsprechung des BSG

Für Vergütungsforderungen von Krankenhäusern gegen gilt auf Grund der Verweisung in §69 Abs. 1 S. 3 SGB V die regelmäßige von drei Jahren nach §195 BGB. Gleiches gilt für Erstattungsansprüche von Krankenkassen gegen Krankenhausträger […] Gerichte können auf Grund ihrer Funktion im verfassungsmäßig vorgegebenen System der Gewaltenteilung entgegen der bestehenden Rechtslage keinen auf eigene oder fremde (obergerichtliche) einräumen […]

Quelle: Springer-Verlag GmbH Deutschland

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