Forscher der Uni Siegen kritisieren fehlende Vernetzung der bei der Entlassung von pflegebedürftigen Patienten aus dem Krankenhaus.
Thema: Datenübermittlung Entlassmanagement Fax Häusliche Pflege Patientendaten Pflegebedürftigkeit
Forscher der Uni Siegen kritisieren fehlende Vernetzung der bei der Entlassung von pflegebedürftigen Patienten aus dem Krankenhaus.
Wenn personenbezogene Daten übermittelt werden, müssen sie angemessen geschützt sein. Welche konkreten Folgen dieser einfache Grundsatz hat, zeigt diese neue Ausgabe Ihres Datenschutz-Newsletters.
Die Datenqualität dürfte zunehmen, die Digitalisierung die Ämter entlasten. Doch wichtige Pandemiedaten bleiben weiterhin unzugänglich.
Viele Ärzte versenden medizinische Daten per Telefax. Dieses Vorgehen sieht die Hessische Datenschutzbehörde als kritisch an.
Die ärztliche Behandlung macht den Austausch medizinischer Daten (u. a. auch) zwischen Ärzten* erforderlich. Dies ist datenschutzkonform, also im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wie folgt...
Die Zahl der in Kliniken behandelten Corona-Patienten wird in Mecklenburg-Vorpommern seit gut zwei Wochen vollständig digital erfasst und steht nach Angaben der federführenden Universitätsmedizin Greifswald...
Ein aktueller Zwischenstand unserer momentanen Studienbefragung zum Datenschutz zeigt, dass das Fax – erwartungsgemäß – in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft weiterhin ein bevorzugtes Kommunikationsmittel darstellt.
Für das bei deutschen Firmen, Behörden und auch Arztpraxen so beliebte Fax wird es rechtlich immer enger.
Quelle: Rechtsanwalt Philip Christmann
Risiko für die Integrität der Patientendaten
Risiko für die Integrität der Patientendaten
In der Corona-Pandemie nutzte das Gesundheitspersonal mehrheitlich „analoge Methoden“, zeigt eine neue Studie.
Galt ein Telefax noch vor einigen Jahren als relativ sichere Methode um auch sensible personenbezogene Daten zu übertragen, so hat sich diese Situation grundlegend geändert
Telefon, Fax und Briefpost sind für viele Ärzte immer noch die Kommunikationsmittel der Wahl, zeigt eine Umfrage des Verbands Bitkom.
11 LA 104/19 | Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 22.07.2020