Dürfen Ärzte Patientenunterlagen noch per Fax an andere Ärzte übersenden oder verstößt dies gegen das Datenschutzrecht?
Viele Ärzte versenden medizinische Daten per Telefax. Dieses Vorgehen sieht die Hessische Datenschutzbehörde als kritisch an.
[…] Der arzt hat die betroffenen Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Können Dritte eine Fax-kommunikation zwischen Ärzten aber mitlesen, so verstößt der Arzt gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f und Art. 32 ds-gvo und offenbart damit die besonders sensiblen gesundheitsdaten des Patienten. Ein solcher Verstoß kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.Quelle: Rechtsanwalt Philip Christmann