Nach den letzten Meldungen der DKG und desIQTIG kann aktuell davon ausgegangen werden,dass auch die unterjährigen Datenlieferungen für die Leistungsbereiche der PlanQI-Verfahren ausgesetzt sind
Thema: Datenlieferung
Zu Datenlieferung sind aktuell 83 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.
Grundsätzlich richtig – die Lage der Kliniken bleibt jedoch unübersichtlich
Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft
Festlegung durch den GKV-Spitzenverband – Kommentierung Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
Der vlk begrüßt den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Absicherung der Versorgung von Patienten mit Coronavirus bzw. Covid-19 Erkrankungen.
Dringender gesetzlicher Nachbesserungsbedarf
DIMDI hat erste Vorgaben erarbeitet, die die Datenlieferung an das künftige Implantateregister betreffen.
Die entsprechenden Krankenhäuser werden zwischen dem 29.01.2020 und 31.01.2020 per Fax über die Verpflichtung gem. § 137i Abs. 3a SGB V zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen informiert.
InEK stellt die gezogenen Krankenhäusern die Anlage 2a (Ansprechpartner), Anlage 2b (Bankverbindung) und Anlage 3 (Informationen über die Verpflichtung zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung...
Ab sofort stehen die aggregierten Daten aus der Datenlieferung nach § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2018 mittels G-DRG Browser zur Verfügung
Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2019
Die aktuelle Fassung für die Datenübermittlung zum 31.03.2020 (Datenjahr 2019) stellt InEK zur Verfügung.
Das InEK hat zu dem „Fehlerverfahren für die Übermittlung der Daten nach § 21 KHEntgG“ die aktuellen Dokumente auf seiner Webseite veröffentlicht.
Das Statistische Bundesamt informierte die DKG, dass das Online-Meldeverfahren jetzt für alle Krankenhäuser zur Verfügung steht.
IneK veröffentlicht die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2018
InEK stellt die Liste der gem. § 137i Abs. 3a SGB V gezogenen Krankenhäuser mit der Verpflichtung zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen zur...
Das InEK hat gem. § 137i Absatz 3a Satz 1 SGB V ein Konzept zur Abfrage und Übermittlung von Daten für die Festlegung und Weiterentwicklung...
Zur Erhöhung der Datensicherheit hat das InEK einen neuen Schlüssel zur Verschlüsselung der Datenlieferungen herausgegeben
Die Anlage 2 Qb-R für das Berichtsjahr 2017 (Annahmestelle und Datenlieferverfahren für das Berichtsjahr 2017) wird geändert
Zur Umsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) wurden Informationen zum Ablauf und zu Art und Umfang der Datenlieferungen auf der Internetseite des InEK veröffentlicht.







