Aktualisierte Erstattungsbeträge und Meldebogen für Krankenhäuser veröffentlicht
DKG e. V. (PDF, 159 kB)
Aktualisierte Erstattungsbeträge und Meldebogen für Krankenhäuser veröffentlicht
DKG e. V. (PDF, 159 kB)
Vereinbarung der Aufwandserstattung 2024 für Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der postmortalen Organspende, Erstattungsbeträge ab 01. Januar 2024 und Aktualisierung des Meldebogens
DKG e. V. (PDF, 58 kB)
Ab dem 01. Januar 2023 sind von den Entnahmekrankenhäusern die folgenden neuen Erstattungsbeträge gegenüber der DSO in Rechnung zu stellen
Ab dem 01. Januar 2022 sind von den Entnahmekrankenhäusern die folgenden neuen Erstattungsbeträge gegenüber der DSO in Rechnung zu stellen
Erstattungsbeträge ab 01. Januar 2021 und Aktualisierung der Meldebögen
Die Aufwandserstattung für die Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der postmortalen Organspende ist Teil des zwischen den Vertragsparteien zu vereinbarenden DSO-Budgets
Die Aufwandserstattung für die Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der post-mortalen Organspende ist Teil des zwischen den Vertragsparteien zu vereinbarenden DSO-Budgets.
Die Erstattungsbeträge wurden gemäß § 7 Abs. 4 Koordinierungsstellenvertrag für das Jahr 2019 vereinbart