Vereinbarung der Aufwandserstattung 2025 für Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der postmortalen Organspende
Aktualisierte Erstattungsbeträge und Meldebogen für Krankenhäuser veröffentlicht
Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Erstattungsbeträge für die Leistungen von Krankenhäusern im Zusammenhang mit postmortalen Organspenden.Parallel dazu wurde der Meldebogen für die Abrechnung aktualisiert.
IHA-Diagnostik:
- Durchführung durch Krankenhausärzte ohne externe Konsil-Ärzte: € 1.200,-
- Durchführung mit Konsil-Ärzten: € 700,-
Intensivpauschale nach Feststellung des Hirnfunktionsausfalls:
- Zustimmung zur Spende: € 2.048,-
- Abbruch nach Ablehnung: € 647,-
Entnahmepauschale:
- Einorganentnahme: € 3.475,-
- Mehrorganentnahme: € 4.979,-
- Abbruch im OP: € 3.424,-