DKG zum Entwurf des GVWG – Regeln zur Notfallversorgung sind Affront gegen Krankenhäuser

Der vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung enthält Festlegungen zu den ambulanten Notfallleistungen der Krankenhäuser, die für die Krankenhäuser in Deutschland eine Provokation darstellen. Vorgesehen ist ein gesetzlicher Auftrag an die Kassenärztliche Bundesvereinigung, den Krankenhäusern Vorgaben zur Bewertung der Dringlichkeit von Behandlungsnotwendigkeiten und Vorgaben zu den Qualitätsanforderungen an das Personal zu machen. „Damit wird der Organisation der niedergelassenen Ärzte die Kompetenz den unter medizinisch fachlicher Leitung stehende Notfallambulanzen der Krankenhäuser Vorgaben zu machen. Diese Kompetenz ist im KV-System schlichtweg nicht vorhanden“ erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft ().

Dies ist nach dem gescheiterten Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung ein erneuter Versuch, dem KV-System medizinisch fachliche Zuständigkeiten im Kernbereich der medizinischen Versorgung der Krankenhäuser zuzuordnen. „Wir hatten dieses Ansinnen, das seinerzeit über die integrierten Notfallzentren formuliert wurde, als Affront zurückgewiesen und tun dies jetzt auch wieder“, so Baum. […]

: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

Das könnte Dich auch interessieren …