Corona-Prämie ist eine Anerkennung der Arbeit

zum Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen

Mit dem heute im Bundesrat beschlossenen Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen wurde auch die erneute - Prämie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Krankenhäusern verankert. Die Deutsche (DKG) begrüßt, dass damit der besonderen Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insbesondere während der zweiten und dritten Welle der Corona- Rechnung getragen wird. „Die Mitarbeitenden haben seit nunmehr einem Jahr Außergewöhnliches geleistet und waren extremen Belastungen ausgesetzt. Deshalb ist die finanzielle Anerkennung in der Gesamthöhe von rund 450 Millionen Euro sinnvoll und richtig. Allerdings hätten wir uns gewünscht, dass die Regelung analog zur Altenpflege erfolgt wäre. Dann hätten alle in allen Krankenhäusern an einer Prämie partizipiert. Gut ist, dass wir auch andere Berufsgruppen wie beispielsweise Reinigungskräfte einbinden können, denn wir haben immer gesagt, dass Krankenhausarbeit Teamarbeit ist“, so der designierte Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. .

Pressemitteilung: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

Das könnte Dich auch interessieren …