Vereinbarung der Aufwandserstattung 2022 für Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der postmortalen Organspende, Erstattungsbeträge ab 01. Januar 2022 und Aktualisierung der Meldebögen

Ab dem 01. Januar 2022 sind von den Entnahmekrankenhäusern die folgenden neuen Erstattungsbeträge gegenüber der DSO in Rechnung zu stellen