Markiert: DSO-Budget

Vereinbarung der Aufwandserstattung 2020 für Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der postmortalen Organspende, Erstattungsbeträge ab 01. Januar 2020 und Aktualisierung der Meldebögen

Die Aufwandserstattung für die Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der postmortalen Organspende ist Teil des zwischen den Vertragsparteien zu vereinbarenden DSO-Budgets