Vereinbarung der Aufwandserstattung 2021 für Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der postmortalen Organspende

Erstattungsbeträge ab 01. Januar 2021 und Aktualisierung der Meldebögen

Die TPG-Vertragspartner -Spitzenverband, , Deutsche und die Deutsche Stiftung Organtrans­plantation () als Koordinierungsstelle haben die Erstattungsbeträge gemäß § 7 Abs. 4 Koordinierungsstellenvertrag für das Jahr 2021 vereinbart. […]

: DKG (PDF, 110KB)

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