B 1 KR 9/20 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 27.10.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
Thema: Behandlungsplanung Beurlaubung Fallzusammenführung Vergütungsanspruch Wirtschaftliches Alternativverhalten Wirtschaftlichkeitsgebot
B 1 KR 9/20 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 27.10.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
Anke Klauck verlässt das St. Josef-Krankenhaus, Hans-Jürgen Krämer neuer Kaufmännischer Direktor, Ilona Schlachter-Seimetz Standortleiterin
Am Klinikum Robert Koch in Gehrden ist der Bau eines neuen Bettenhauses geplant. Ohne eine Änderung des Bebauungsplans ist das aber nicht möglich.
Die Pandemie hat Deutschland weiter fest im Griff. Die Infektionszahlen steigen, die Anzahl freier Intensivbetten nimmt weiter ab und die beruflich Pflegenden arbeiten seit einem...
Eine Ära in der RKH Orthopädischen Klinik Markgröningen geht zu Ende
Weniger Patienten, hohe Kosten
Deutscher Pflegerat fordert PPR 2.0 und einen gesetzlichen Auftrag für die Entwicklung eines neuen Verfahrens
Quelle: Goslarsche Zeitung
Quelle: Berliner Morgenpost