Digital-Gesetz bringt weitreichende Regelungen für Cloud-Dienste in der Gesundheitsbranche
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Digital-Gesetz bringt weitreichende Regelungen für Cloud-Dienste in der Gesundheitsbranche
Einhaltung der BSI-Kriterien für Cloud Computing bestätigt
Ab dem 1. Juli müssen Clouddienste im Gesundheitswesen die strengen Kriterien des BSI-C5-Testats erfüllen, wie es das Digital-Gesetz (DigiG) vorschreibt.
Das neue Digital-Gesetz, welches seit dem 26. März 2024 in Kraft ist, bringt signifikante Änderungen für die IT-Sicherheit im Gesundheitssektor mit sich.
Die activeMind.legal Rechtsanwaltsgesellschaft verfolgt die aktuelle Entwicklung rund um die Gesetzesvorhaben, beleuchtet den Kabinettsentwurf des DigiG und stellt die darin enthaltene rechtliche Herausforderungen dar.
Bislang können Patienten in Deutschland der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte widersprechen. Eine neue EU-Verordnung könnte dieses Recht SWR-Recherchen zufolge aushebeln. Datenschützer warnen […]
Alle relevanten pflegerischen Informationen sollten in der ePA auch durch die Profession Pflege erfasst und ausgelesen werden können.