Profession Pflege muss im Mittelpunkt der Digitalisierung stehen

„Die und ihre Leistungen müssen stärker in den Mittelpunkt der stehen. Dabei müssen Lösungen gefunden werden, die die Arbeit erleichtern, die gewährleisten und die Bürokratie reduzieren.

Der vorliegende Entwurf des Digital-Gesetzes ist ein guter erster Schritt. Allerdings müssen wir die täglichen Abläufe in der Pflege stärker berücksichtigen. Eine digitale Vernetzung und umfassende spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einbeziehung pflegefachlicher Aspekte in die (ePA). Alle relevanten pflegerischen Informationen sollten in der ePA auch durch die Profession Pflege erfasst und ausgelesen werden können. Dadurch wird eine umfassende und personenzentrierte Versorgung sichergestellt. Ein besserer Zugriff auf alle relevanten Daten kann wesentlich zur Qualitätssteigerung beitragen.

Der Ausbau digitaler Prozesse und Strukturen kann Pflegefachpersonen bei administrativen Tätigkeiten erheblich entlasten. Dadurch werden Kapazitäten für die direkte pflegerische Versorgung freigesetzt und der Informationsfluss verbessert.

Die Profession Pflege muss in die Gremien zur Umsetzung der Digitalisierung einbezogen werden, beispielsweise in das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Implementierung von digitalen Strukturen und Prozessen.

Das Digital-Gesetz bietet bei Einbezug pflegefachlicher Aspekte eine große Chance, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Versorgung effizienter zu gestalten.

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