Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD: Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die dkg informiert über den Änderungsantrag, der zwei Änderungen des § 291 Absatz 2b SGB V (elektronische Gesundheitskarte) vorsieht. Zum einen wird der 1. Januar 2019 als Termin festgesetzt, ab dem die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer den Online-Abgleich der Versichertenstammdaten (Versichertenstammdatendienst) durchzuführen haben. Für krankenhäuser ergeben sich daraus keine Auswirkungen […]
Die zweite Änderung sieht vor, die für die vertragsärztliche Versorgung in einem Krankenhaus ermächtigten Ärzte, ermächtigte Krankenhäuser sowie zugelassene Krankenhäuser, die nach § 75 Absatz 1b Satz 3 in den notdienst einbezogenen sind, von der Kürzung der vergütung vertragsärztlicher Leistungen aufgrund des nicht durchgeführten Online-Abgleichs bis zum 31. Dezember 2019 auszunehmen […]
Anlage: 291_elektronische Gesundheitskarte_Änderungsantrag (PDF, 24KB)
Quelle: DKG