Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD: Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Die informiert über den Änderungsantrag, der zwei Änderungen des § 291 Absatz 2b SGB V (elektronische Gesundheitskarte) vorsieht. Zum einen wird der 1. Januar 2019 als Termin festgesetzt, ab dem die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer den Online-Abgleich der Versichertenstammdaten (Versichertenstammdatendienst) durchzuführen haben. Für ergeben sich daraus keine Auswirkungen […]

Die zweite Änderung sieht vor, die für die vertragsärztliche Versorgung in einem Krankenhaus ermächtigten , ermächtigte Krankenhäuser sowie zugelassene Krankenhäuser, die nach § 75 Absatz 1b Satz 3 in den einbezogenen sind, von der Kürzung der vertragsärztlicher Leistungen aufgrund des nicht durchgeführten Online-Abgleichs bis zum 31. Dezember 2019 auszunehmen […]

Anlage: 291_elektronische Gesundheitskarte_Änderungsantrag (PDF, 24KB)

Quelle: DKG

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