Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz –GKV-FKG)
Für die krankenhäuser ist der neu eingeführte Rechnungszuschlag nach § 8 Absatz 11 des Krankenhausentgeltgesetzes für im Jahr 2020 im krankenhaus aufgenommene Patientinnen oder Patienten, als pauschaler Ausgleich für nicht refinanzierte Tarifsteigerungen des Pflegepersonals der Jahre 2018 und 2019 von herausgehobener Bedeutung. Die Krankenhäuser begrüßen ausdrücklich, dass mit der Regelung zusätzliche Mittel für die Refinanzierung von Pflegetarifsteigerungen bereitgestellt werden und damit die mit dem pflegepersonal-stärkungsgesetz beabsichtigte förderung der Attraktivität der Pflege unterstützt wird. Die versprochene vollständige Vergütungder Tarifsteigerungen für das Pflegepersonal wird allerdings auch mit dieser Maßnahme nur teilweise umgesetzt. Die notwendigen finanziellen Mittel werden nicht vollumfänglich bereitgestellt und der Bereich der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) wird vollständig außer Acht gelassen. […]
Quelle: DKG e.V. (PDF, 331KB)